Allgemeine Geschäftsbedingungen der APC Business GmbH
I. Geltungsbereich
Die AGB’s der Firma APC Business GmbH, in weiterer APC Autoteile genannt, gelten für alle Aufträge mit Geschäftspartnern von APC Autoteile. AGB’s von Geschäftspartnern der APC Autoteile werden nicht anerkannt und können keinesfalls zu einem Vertragsgegenstand werden. Abweichungen von den APC Autoteile-AGB’s können nur schriftlich in Sonderfällen durch die Geschäftsleitung vereinbart werden.
Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.
II. Angebote, Bestellungen und Preise
Artikelmengen und die damit verbunden Preise in Angeboten und Preislisten sind, sofern gesetzlich zulässig, freibleibend und unverbindlich. Bestellungen können persönlich oder per Telefon, Fax, E-Mail und den Online-Webshop durch die Kunden getätigt werden. APC Autoteile ist nicht verpflichtet die Bestellungen auf deren Richtigkeit im Hinblick auf Artikelnummern, Mengen und Zustellarten zu überprüfen. Bestellungen bzw. Teile einer Bestellung können nur mit Zustimmung der APC Autoteile storniert werden; werden dadurch Mengen für Sonderpreise unterschritten, werden die Preise durch APC Autoteile ohne verpflichtete Meldung an den Kunden adaptiert. Alle Preise und etwaige Rabatte, in Euro angegeben, sind für den Tag der Bestellung gültig und werden exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angeführt. Die von APC Autoteile erhältlichen Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und sind nur für die Käufer-interne Verwendung bestimmt. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
III. Lieferkonditionen
Alle durch APC Autoteile genannten Liefertermine sind unverbindlich. Die Entscheidung über die Art der Zustellung (Zustellung durch APC Autoteile Fahrer, Spedition) liegt nur bei APC Autoteile. Bei Schäden, die bei der Anlieferung an den Käufer entstehen, ist ausschließlich die für die Lieferung beauftragte Firma haftbar zu machen. Die Grundverpackung der Waren erfolgt im Lager Wien, APC Autoteile. Schadensersatzansprüche können durch den Kunden nur geltend gemacht werden wenn APC Autoteile grob fahrlässig gehandelt hat. Sofern ein Käufer aufgrund von Lieferverzug seitens APC Autoteile vom Kauf zurücktreten möchte, muss er eine angemessene Nachfrist von mindestens zehn Werktagen einräumen. Aufgrund von höherer Gewalt und/oder nachträglichem Unvermögen von APC Autoteile oder deren Lieferanten (z.B.: Betriebsstörungen, Streik, Werkstoffmangel) für eine Zeitdauer von mehr als sechs Wochen behält sich APC Autoteile das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können nur Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sofern APC Autoteile grob fahrlässig agiert hat.
IV. Gewährleistung
Der Käufer kann sein Recht auf Gewährleistung nur in dem Fall nutzen, wenn er seinen Pflichten nach §377, 378 UGB nachkommt und APC Autoteile innerhalb von sieben Tagen ab Warenzustellung schriftlich verständigt, dies betrifft auch unvollständige und/oder unrichtige Lieferungen. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet die beanstandete Ware APC Autoteile zur Verfügung zu stellen. Entdeckt der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt Mängel, so hat dieser diese sofort APC Autoteile schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfristen betragen sechs Monate bei gewerblicher End-Nutzung der Ware (bei z.B.: Taxi, Lieferwagen, LKW) und zwölf Monate bei privater End-Nutzung. Sind die angezeigten Mängel durch APC Autoteile zu vertreten, kann APC Autoteile die Art der Mängelbehebung (Verbesserung oder Ersatzlieferung als Austausch) selbst entscheiden. Sind durch den aufgetretenen Mangel Folgekosten entstanden, akzeptiert APC Autoteile im Falle von schadensrechtlichen Ansprüchen nur Stundensätze bis maximal 40 Euro; darüber hinaus muss der Einbau der Ware in Fachwerkstätten erfolgt sein und der Käufer muss dies bei Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüchen durch entsprechende Belege nachweisen können. Indirekte Aufwendungen, die durch den Mangel entstanden, werden nicht durch APC Autoteile gedeckt. Entstandene Mängel durch unsachgemäße Manipulation und/oder Handhabung der Ware führen zu einer Haftungsfreizeichnung von APC Autoteile. Zwischen dem Käufer und APC Autoteile als dessen Vormann gilt das besondere Rückgriffsrecht nach §933b ABGB für abbedungen.
V. Zahlung
Die von APC Autoteile ausgestellten Rechnungen sind bis spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht mit dem Käufer andere Konditionen schriftlich vereinbart wurden. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungszielen in Verzug, so ist APC Autoteile berechtigt nach §352 UGB Verzugszinsen, Mahn und Inkassospesen zu Lasten des zahlungssäumigen Käufers zu verrechnen. Weiters wird bei Zahlungsverzug der gesamte ausständige Betrag aller Rechnungen aller Lieferungen an den Käufer fällig. Erfolgt die Zahlung des Kunden in bar, so sind nur durch APC Autoteile autorisierte Personen dazu berechtigt den Betrag entgegen zu nehmen. Mit dem Bezug von Ware der Firma APC Autoteile unterwirft sich der Käufer einem Aufrechnungsverbot gegenüber APC Autoteile, d.h. APC Autoteile Verbindlichkeiten können nicht mit Forderungen des Käufers aufgerechnet werden. Alle bei APC Autoteile eingegangenen Zahlungen werden immer nur den jeweilig ältesten Rechnungen des Käufers zugeordnet.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von APC Autoteile. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist APC Autoteile berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers beim Käufer abzuholen.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn APC Autoteile diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers schriftlich bekannt gegeben wurde und APC Autoteile der Veräußerung schriftlich zustimmt. Im Fall der Zustimmung von APC Autoteile gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an APC Autoteile abgetreten und ist APC Autoteile jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Im Falle des Verzuges ist APC Autoteile berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, APC Autoteile erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
VII. Warenrücknahme
Sofern APC Autoteile dem Käufer zuvor schriftlich die Möglichkeit eingeräumt hat, Waren zu retournieren, kann der Käufer Waren an APC Autoteile zurücksenden. Um eine Gutschrift über die retournierten Waren zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Zustellung der Retourware hat für APC Autoteile fracht- und spesenfrei zu erfolgen.
- Der Ankauf der Ware durch den Käufer darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
- Die Ware muss Originalverpackt sein.
- Die Ware darf keine Verunreinigungen und Einbauspuren aufweisen.
- Die Ware war nicht Teil einer Sonderbestellung für den Käufer, dh. Sonderbestellungen werden nicht von APC Autoteile zurückgenommen.
- Die an APC Autoteile gelieferten Waren scheinen auf einem Lieferschein des Käufers mit richtiger Artikelnummer, Stückzahl und der Rechnungs- und/oder Lieferscheinnummer von APC Autoteile auf.
Sind obige Punkte erfüllt, erfolgt die Gutschrift der Waren innerhalb von sechs Wochen. Die Höhe der jeweiligen Gutschrift ergibt sich aus dem Preis, der an dem Bezugstag des Käufers in Rechnung gestellt wurde. APC Autoteile behält sich das Recht vor 20% des Netto Warenwertes als Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Die Gutschriftssumme wird nicht ausbezahlt, sondern kann nur bei zukünftigen Aufträgen verrechnet werden.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht mit der Ausnahme der Regeln über den internationalen Warenkauf als vereinbart. Der rechtliche Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
IX. Salvatorische Klausel
Sofern ein Gericht oder eine Behörde einen der Punkte aus den AGBs der Firma APC Business GmbH für ungültig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der AGB’s im Ganzen hiervon unberührt.